Gebührenordnung Reit- und Fahrverein Eicherscheid e.V.
1.) Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 25.00 Euro für alle aktiven Mitglieder.
2.) Mitgliedsbeiträge
Mitglied bis 14.Jahre: 30,00 €
Mitglied bis 18.Jahre: 36,00 €
Mitglied ab 18.Jahre: 60,00 €
Fördermitglied 15,00 €
Für Neumitglieder gilt:
Der von Neumitgliedern zu entrichtende Mitgliedsbeitrag bezieht sich anteilmäßig auf die im
Beitrittsjahr verbleibenden Mitgliedsmonate.
3.) Anlagennutzungsgebühren
Anlagennutzungsgebühren werden für alle Mitglieder erhoben, die die Reitanlage reitsportlich nutzen (Ausnahme: Voltigierer). Hierbei sind Dauer und Häufigkeit belanglos.
Mitglieder bis 18 Jahre: 48.00 € pro Jahr
Mitglieder ab 18 Jahre: 96.00 € pro Jahr
Fahrer: 50,00 € pro Jahr für die Fahrplatznutzung
Als Anlagennutzungsjahr gilt Januar bis Dezember. Ab Anfang April erfolgt ein Aushang aller zahlenden Mitglieder in der Halle.
Der Vorstand behält sich im Interesse aller ordnungsgemäß zahlender Mitglieder vor, entsprechende Kontrollen vorzunehmen und bei Verstößen Abmahnungen auszusprechen und gegebenenfalls dem Mitglied die Nutzung der Anlage zu untersagen.
Für Neumitglieder gilt:
Neumitglieder zahlen die Nutzungsgebühr für die verbleibenden Kalendermonate des Nutzungsjahres.
Gastreiter, Reitlehrer für den Korrekturberitt oder Longieren und Reiter von Verkaufspferden melden sich vor der Nutzung der Anlage beim Vorstand an, vorzugsweise bei Thomas Patt oder Jutta Braun, und zahlen 10.00 € pro Nutzung. Nach max. 3 maliger Nutzung muss der Reiter Mitglied werden. Anderweitige Absprachen sind nach Rücksprache mit dem Vorstand im Einzelfall möglich.
3.) Voltigieren
Für das Voltigieren wird eine Gebühr von 60,00 € pro Quartal erhoben.
Mitglieder, die die Anlage nur für den Voltigierunterricht benutzen, sind von den Gebühren der Anlagennutzung befreit.
4.) Fälligkeit der Beiträge
Ein Beitragsjahr ist immer das Kalenderjahr. Der Beitrag wird per Banklastschriftverfahren automatisch eingezogen.
Die Mitgliedsbeiträge werden bis zum 15.01. jedes Jahres eingezogen, die Anlagennutzung zum 01.03. jeden Jahres.
Voltigierbeiträge werden immer zu Beginn jedes Quartals eingezogen (02.01., 01.04, 01.07., 01.10.).
Sollte es sich bei den angegebenen Terminen nicht um einen Werktag handeln, wird der Beitrag zum nächsten Werktag eingezogen.
Sollte der Beitrag aus diversen Gründen nicht gutgeschrieben werden können, wird fristgerecht nach 3 Wochen gemahnt. Bleibt die Mahnung erfolglos, ist der Kassenwart bevollmächtigt nach Rücksprache mit dem Vorstand die Mitgliedschaft gem. §4 Abs.3 der Satzung zu kündigen.
5.) Kündigungen
Kündigungen seitens des Mitglieds für die Mitgliedschaft und/oder die Anlagennutzung müssen bis zum 15.11. für das Folgejahr in schriftlicher Form vorliegen.
Kündigt das Mitglied im Laufe des Jahres vorzeitig, erfolgt keine Erstattung der Beiträge bis zum Jahresende.
Kündigung für das Voltigieren müssen bis zum 15. des jeweiligen Quartalsendes vorliegen (15.03., 15.06., 15.09. oder 15.12.)
Stand September 2024
Der Vorstand